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Grundpflege und Behandlungspflege

Die Behandlungspflege beinhaltet alle medizinischen und therapeutischen Versorgungen. Diese werden vom Hausarzt oder Facharzt verordnet und durch unser Pflegefachpersonal durchgeführt. Zum Beispiel: Verbände, Injektionen, Medikamentengabe.

Die Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung beitragen.

Dabei handelt es sich um die Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Beispielsweise: Waschen, Baden, Duschen, Nahrung zubereiten, Ankleiden, ...

Die Kosten der Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse getragen. Voraussetzung dafür ist ein genehmigter Pflegegrad.