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Urlaubspflege und Verhinderungspflege

Für viele Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit die Pflege für Ihre Angehörigen selbst zu übernehmen.

Nicht selten wird die Pflege sogar neben dem eigenen Beruf übernommen. Dadurch bleiben manchmal eigene Interessen, Hobbys oder der verdiente Jahresurlaub oder nur ein kurzfristiger Ausflug oft auf der Strecke. Das muss nicht sein!

Gut zu wissen, dass das Pflegegesetz hier durch die Einrichtung der „Urlaubs- und Verhinderungspflege“ eine Möglichkeit geschaffen hat, sich eine Auszeit zu nehmen. Die Kosten dafür werden bis zu maximal vier Wochen von der Pflegeversicherung getragen. Während dieser Zeit übernimmt der ambulanter Pflegedienst Anders die Pflege des Angehörigen. Diese Regelung kann sogar stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn zum Beispiel die Pflegeperson einen Termin, wie einen Arztbesuch oder Behördengang, wahrnehmen muss.

Die Ambulante Pflege Anders übernimmt in dieser Zeit gerne die Pflege für Ihre Angehörigen, dass auch Sie sich mal ausruhen können um Kraft zu sammeln.

Wir beraten und planen die Vertretungszeit gerne mit Ihnen persönlich.
Kontaktieren Sie sich bei uns.