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Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege

Im Januar 2022 wurden die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.

Pflegesachleistungen wurden um 5 Prozent erhöht.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind um 10 Prozent von 1612 Euro pro Kalenderjahr auf 1774 Euro
pro Kalenderjahr gestiegen.
Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.


Die Beträge für das Pflegegeld werden hingegen nicht angehoben.

Pflegeversicherungsleistungen 22

Tabelle als PDF Datei zum Downloaden und Ausdrucken


Weitere Informationen zu Erhöhungen finden Sie  auf der Website der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de

Veröffentlich am: 30.03.2022
Rubrik: Gesetz