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Pflegestärkungsgesetz ll – Wiederholungsgutachten, Begutachtungsfristen, Finanzierung

Wiederholungsgutachten werden ausgesetzt
Begutachtungsfristen ändern sich
Die vom MDK durchgeführten Wiederholungsgutachten, bei befristet eingestuften Pflegebedürftigen, werden bereits von Juli bis Dezember 2016 ausgesetzt werden. Diese Regelung war bereits im Gesetzesentwurf vorgesehen und damit sind jetzt im Zeitraum von 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2018 keine Wiederholungsgutachten mehr möglich. Einzige Ausnahme, wenn z. B. durch eine Operation eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist.
Bei den Fristen gibt es ebenfalls eine Änderung. Die bisherige Frist sieht vor, dass die Begutachtung des MDK innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein muss. Die neue Regelung verkürzt diese Frist auf 25 Arbeitstage, wird aber vom 01. November 2016 bis 31. Dezember 2017 ausgesetzt. (Quelle: bpa)

Finanzierung der Leistungsverbesserungen
Die Einführung der neuen Pflegegrade ermöglicht mehr Menschen den Zugang zu finanzieller Unterstützung aus den Pflegeversicherungen. Es steht also mehr Geld für eine gute Pflege zur Verfügung.  Finanziert werden diese Gelder durch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des sozialversicherungspflichtigen Einkommens der Pflegeversicherung, um 0,5 Prozent. Diese Anhebung soll jährlich sechs Milliarden Euro einbringen.  (Quelle: bpa)

Die beschriebenen Neuerungen des zweiten Gesetzes stellen nur einen Auszug dar. Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.pflegestaerkungsgesetz.de

Veröffentlich am: 14.01.2016
Rubrik: Gesetz